ABBs © 2024 SPORTZENTRUM Niederösterreich

Diverses

ABBs

 A L L G E M E I N E   B E N Ü T Z U N G S B E D I N G U N G E N

Allgemeines

Bei Benützung der Sportanlagen, Räumlichkeiten (einschließlich Hotel), und Anlagen sind die vorliegenden Benützungsbedingungen einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes kann die Benützung unverzüglich und ohne Rückerstattung des Benützungsentgeltes untersagt werden.

Die gegenständlichen Benützungsbedingungen werden im Zuge des Reservierungsvorganges für Sportanlagen, Räumlichkeiten (einschließlich Hotel), und Anlagen zur Kenntnis gebracht. Mit Fixierung der Buchung bestätigt die Nutzerin oder der Nutzer die gegenständlichen Bedingungen erhalten und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben bzw. an die jeweils Verantwortlichen weitergeleitet zu haben.

Änderungen und Ergänzungen der Reservierung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das Personal der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH ist jederzeit berechtigt, sämtliche Sportanlagen, Räumlichkeiten (einschließlich Hotel), und Anlagen auf dem Areal der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH zu betreten.

Das Betreten der reservierten Sportanlagen ist frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn erlaubt, vorausgesetzt diese sind zu diesem Zeitpunkt frei. Andernfalls wird die begonnene Stunde in Rechnung gestellt (s. Preise und sonstige Kosten).

Zur Verfügung gestellt werden lediglich die angemeldeten Sportanlagen, Räumlichkeiten (einschließlich Hotel), und Anlagen und ist ausdrücklich nur deren Benützung gestattet. Darüber hinaus wird für die Dauer der Veranstaltung – sofern erforderlich - ein Platz- bzw. Hallenwart gegen Kostenersatz (s. Preise und sonstige Kosten) bereitgestellt, für sonstiges Personal während und nach der Veranstaltung hat die Nutzerin und der Nutzer selbst zu sorgen.

Über Verlangen der Nutzerin und des Nutzers werden, soweit vorhanden, unentgeltlich Trainingsgeräte zur Verfügung gestellt, Derartige Geräte werden beim Hallenwart gegen Unterschrift ausgefolgt und sind diesem wieder bei Beendigung der Nutzung zurückzustellen. Für spezielle Sportgeräte hat die Nutzerin und der Nutzer selbst Sorge zu tragen. Das Personal ist berechtigt einen Ausweis zur Feststellung der Identität zu verlangen.

Rund ums Reservieren

Eine Reservierungsanfrage kann entweder per E-Mail oder mittels dem über die Website der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH aufrufbaren Buchungssystem erfolgen. Im Zuge der Reservierung von Sportanlagen ist die Art der Nutzung anzugeben (Training, Wettkampf, Veranstaltung, Spielbetrieb) Die Nutzerin / Der Nutzer ist für die Richtigkeit der im Rahmen des Reservierungsvorganges anzugebenden Daten selbst verantwortlich.

Bei fehlerhaften Angaben kann die Nutzerin / der Nutzer keinerlei Rechte und Ansprüche gegenüber der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH daraus ableiten und/oder geltend machen. Erst mit Bestätigung der Reservierungsanfrage durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH gelten die entsprechenden Anlagen als verbindlich reserviert.

Trainings- bzw. Freundschaftsspiele der Dauermieterinnen und Dauermieter müssen rechtzeitig an der Rezeption bekannt gegeben werden. Die Nutzerin und der Nutzer nehmen ausdrücklich zur Kenntnis und erklären sich mit Fixierung der Reservierung damit einverstanden, dass zum Zwecke der Organisation der gebuchten Sportanlagen, Räumlichkeiten und Anlagen am elektronischen Leitsystem die Nutzerin / der Nutzer und die Bezeichnung der Veranstaltung angezeigt werden.

Nutzung der Outdoor-Sportstätten

Winterbetrieb

Die Naturrasen-Fußballplätze sind witterungsbedingt über die Wintermonate gesperrt. Es stehen zwei Kunstrasenplätze zur Verfügung. Winterdienst mit Schneefreihaltung wird auf den Kunstrasenplätzen ggf. wochentags bis 15:30 Uhr zwischen gebuchten Einheiten geleistet. Eine Schneefreihaltung am Wochenende und an Feiertagen wird vor den ersten Einheiten bis maximal 10:00 gewährleistet, danach ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kein Winterdienst vorgesehen. Die Kunstrasenplätze werden so von Schnee befreit, dass eine rund 2cm bis 3cm Schicht Schnee am Platz erhalten bleibt. Sollte seitens der Nutzerin oder des Nutzers an Wochenenden aufgrund von Niederschlägen ein Training oder der Spielbetrieb als nicht sinnvoll erachtet werden, so kann die Nutzerin oder der Nutzer vor Ort unentgeltlich und kurzfristig stornieren. Dies muss unverzüglich nach Beginn der Nutzung persönlich der Rezeption gemeldet werden.

Pflege der Naturrasenplätze

Die Naturrasenplätze werden ausschließlich mit geprüften und freigegebenen Pflegemittel bearbeitet. Nach der Bearbeitung der Rasenflächen mit Düngemittel kann es in seltenen Fällen bei direktem Kontakt zu völlig gefahrlosen Hautreizung kommen.

Sicherung mobile Fußballtore

Die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH stellt mobile Fußballtore für spezifisches Individualtraining zur Verfügung. Die Nutzerin oder der Nutzer gewährleistet die Sicherung gegen ein mögliches Vorkippen der Tore bei starkem Wind, indem die bereitgestellten Sandsäcke zur Beschwerung eigenständig auf die hintere Netz-Stange gelegt werden.

Preise, Bezahlung und Stornierung

Preise und sonstige Kosten:

Die Preise und sonstigen Kosten für die Nutzung der Sportanlagen sind der auf der Website der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH veröffentlichten Tarifliste zu entnehmen. Änderungen der Tarife bleiben der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Sonderwünsche und Zusatzleistungen der Nutzerin und der Nutzer, die über die Vereinbarung hinausgehen, werden gesondert verrechnet.

Sollte die Nutzung von Sportanlagen bereits mehr als 10 Minuten vor dem vereinbarten Reservierungszeitraum beginnen, bzw. die Nutzung mehr als 10 Minuten über diesen Zeitraum hinaus andauern (z.B. auf Grund von Auf- oder Abbauarbeiten, Reinigung), gilt pro angefangene Stunde ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von EUR 75,00 als Entschädigung vereinbart. Für verlorene bzw. nicht retournierte Zimmerkarten wird ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von € 5,00 pro Karte in Rechnung gestellt.

Bezahlung:

Die Bezahlung kann vor Ort bar, mittels Bankomat- oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen. Bei Dauernutzung werden Rechnungen in regelmäßigen Abständen gelegt. Die Zahlung hat prompt nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a. verrechnet.

Eingehende Zahlungen werden vom SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung nach freiem Ermessen zuerst zum Kosten-, Aufwand- und Spesenersatz, dann zur Abdeckung der Verzugszinsen und zuletzt auf Rechnung der jeweils ältesten aushaftenden Schuld verwendet.

Stornierung durch die Nutzerin / den Nutzer:

STORNOS SPORTANLAGEN & SEMINARRÄUME

Training, Match, Turnier, Seminar

STORNOFRISTEN

KOSTEN

Storno bis 2 Wochen vor dem reservierten Termin

Keine Kosten

Storno 2 Wochen bis 1 Woche vor dem reservierten Termin

50% der Kosten

Storno innerhalb 1 Woche vor dem reservierten Termin

100% der Kosten

Bei der Nutzung von SPORTANLAGEN in Kombination mit Nächtigungen, werden die Stornofristen und Stornogebühren im Hotel auch auf die SPORTANLAGEN angewendet.

Sollte die Ausführung der geplanten Outdoor-Aktivität aufgrund von (Stark)Regen oder Gewittern nicht möglich sein, hat die Nutzerin bzw. der Nutzer die Möglichkeit, die Einheit kostenfrei auf einen anderen Termin zu verlegen, wenn die Stornierung mindestens drei Stunden vor Beginn der Einheit schriftlich oder telefonisch bei der Rezeption erfolgt.

STORNOS VERANSTALTUNGEN & EVENTS

STORNOFRISTEN

KOSTEN

Storno 8 Wochen bis 3 Wochen vor dem reservierten Termin

30% der Kosten

Storno 3 Wochen bis 1 Woche vor dem reservierten Termin

50% der Kosten

Storno innerhalb 1 Woche vor dem reservierten Termin

100% der Kosten

STORNOS HOTEL

Einzelbuchungen

STORNOFRISTEN

KOSTEN

Storno 8 Wochen bis 3 Wochen vor der 1. Nächtigung

30% der Kosten

Storno 3 Wochen bis 1 Woche vor der 1. Nächtigung

50% der Kosten

Storno innerhalb 1 Woche vor der 1.  Nächtigung

100% der Kosten

STORNOS HOTEL

Gruppenbuchungen

Eine Gruppenbuchung liegt dann vor, wenn eine gemeinsame Buchung mit einer Sammelrechnung von mindestens 15 Personen oder mindestens 10 Zimmern vorliegt.

STORNOFRISTEN

KOSTEN

Storno ab Buchung bis 6 Monate vor der 1. Nächtigung

10% der Kosten

Storno 6 Monate bis 3 Monate vor der 1. Nächtigung

30% der Kosten

Storno 3 Monate bis 1 Woche vor der 1. Nächtigung

50% der Kosten

Storno innerhalb 1 Woche vor der 1.  Nächtigung

100% der Kosten

Kontingentreduzierung:

Bis 3 Monate vor der 1.Nächtigung wird eine 20%ige Kontingentanpassung kostenfrei gewährt.
Bis zur Ankunft der Gruppe wird eine 10%ige Kontingentanpassung kostenfrei gewährt.

ALLGEMEINES ZU STORNOBEDINGUNGEN!

Alle Stornos, Kontingentreduzierungen und Änderungen sind per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bekannt zu geben.

Um im Stornofall bzw. im Fall eines Reiseabbruchs abgesichert zu sein, empfehlen wir unseren Gästen den Abschluss einer Hotel-Storno Versicherung.

KONTAKT: Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Telefon: +43 2742 295-0

Stornierung durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH:

Die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH behält sich ausdrücklich die Stornierung bereits erfolgter und bestätigter Reservierung vor, sofern dies aus betrieblichen Gründen (z.B. Wartung, Instandhaltung oder Schonung von Anlagen) erforderlich ist, ohne dass der Nutzerin oder dem Nutzer Ersatzansprüche welcher Art auch immer daraus erwachsen. Dies gilt auch im Falle von Eigenbedarf, wobei die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH den Eigenbedarf zumindest 10 Tage vor Benützungsbeginn per E-Mail bekannt geben wird.

Darüber hinaus ist die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH zur Stornierung berechtigt, wenn eine notwendige Kontaktaufnahme durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer nicht möglich ist. Bei einer Stornierung durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH wird der allenfalls bereits bezahlte Preis rückvergütet, wobei die Rückvergütung grundsätzlich auf die gleiche Weise erfolgt, wie die Bezahlung des Preises.

Datenschutz

Diesbezüglich wird auf die auf der Website des SPORTZENTRUM Niederösterreich veröffentlichte Datenschutzerklärung verwiesen, näheres dazu unter: https://www.sportzentrum-noe.at/datenschutz

Werbung

Bei allen Werbungen und öffentlichen Aussendungen, welche die Bezeichnung „SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH / SPORTZENTRUM Niederösterreich“ beinhaltet, ist das Logo der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH zu verwenden, sowie auf den korrekten Wortlaut: „SPORTZENTRUM Niederösterreich“ zu achten.

Die Aufstellung, von Werbetafeln bzw. Werbetransparenten bzw. sonstige Werbemöglichkeiten, bedarf der Genehmigung durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH. Für Merchandising oder andere Verkaufsstandflächen während einer Veranstaltung wird bei Anmeldung der Veranstaltung ein Pauschalentgelt festgesetzt.

Mit Fixierung der Reservierung räumt die Nutzerin oder der Nutzer der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH unentgeltlich das Recht ein, Bilder für eigene Werbezwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Haftung für Schäden, Versicherung

Für beschädigte oder verlorene Gegenstände oder (Sport)Geräte bzw. für Schäden, die durch unsachgemäße Benützung ent­stehen, haftet die Nutzerin oder der Nutzer. Die Nutzerin oder der Nutzer hat sich vor Benützung der zur Verfügung gestellten Anlagen und (Sport)Geräte selbst von deren Funktionsfähigkeit und Mängelfreiheit zu überzeugen. Es gilt die Vermutung, dass (Sport)Geräte und Anlagen, an denen vor Benützung kein Mangel und / oder Schaden festgestellt und an der Rezeption gemeldet wurde, als im Zeitpunkt der Übergabe, mangel- und schadensfrei gelten. Mängel bzw. Schäden, die bei der Übernahme festgestellt werden, sowie Schäden, die während der Benützung entstehen, sind sofort bei der Rezeption zu melden. Etwaige Reparaturkosten gehen zu Lasten der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Benützung sämtlicher Sportanlagen und der zur Verfügung gestellten (Sport)Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzerin oder der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sie oder er für etwaige Sach- oder Personenschäden, die während der Benützungsdauer durch sie oder ihn, seine Mitgliederinnen oder Mitglieder und / oder Besucherinnen und Besucher verursacht werden, selbst haftet und im Ereignisfall die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH schad- und klaglos zu halten ist. Die Nutzerin oder der Nutzer hat selbst für eine klaglose Abwicklung der Veranstaltung zu sorgen. Die SPORTZENTRUM Nieder­österreich GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Veranstaltungen, die Haftung liegt allein bei der Nutzerin oder dem Nutzer. Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte hat die Nutzerin oder der Nutzer die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Ebenso hat die Nutzerin oder der Nutzer selbst für eine versicherungsmäßige Deckung der mit einer Veranstaltung verbundenen Risiken zu sorgen und über Verlangen der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH den Abschluss einer geeigneten und angemessenen Versicherung nachzuweisen.

Parkplatznutzung

Die vorhandenen Parkplätze stehen gegen jederzeitigen Widerruf für die Nutzerin oder den Nutzer und die Besucherinnen und Besucher zur Verfügung. Es wird lediglich die Parkplatzfläche zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Auch stellt die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH keine Bewachung. Die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung. Für die Benützung der Parkplätze und Verkehrsflächen am Areal des SPORTZENTRUM Niederösterreich gelten die Bestimmungen der StVO.

Pflichten der Nutzerin oder des Nutzers

Sämtliche Trainings- oder Wettkampfveranstaltungen müssen von einem vorher namhaft gemachten Verantwortlichen geleitet werden. Die für die Gruppe verantwortliche Person ist verpflichtet, sich vor Beginn der jeweiligen Benützungsstunde bei der Rezeption zu melden.

Sämtliche Auf- und Abbauarbeiten sind von der Nutzerin oder dem Nutzer innerhalb der gebuchten Benützungszeiten durchzuführen. Für den Abtransport aller angelieferten Sportgeräte und sonstiger Gegenstände hat die Nutzerin oder der Nutzer unverzüglich nach der Veranstaltung selbst Sorge zu tragen. Des Weiteren sind die Sportanlagen, Räumlichkeiten und Anlagen nach der Benützung in den Zustand bei Übernahme zu bringen!

Für die Reinhaltung der Sportanlagen, wie auch der Garderoben hat die Nutzerin oder der Nutzer Sorge zu tragen. Sollte dies nicht erfolgen, werden die anfallenden Kosten der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Info-, und Verpackungsmaterial, Karton, Glas, Sondermüll, etc. hat die Nutzerin oder der Nutzer selbst zu entsorgen. Die Benützung des Entsorgungssystems der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH für diese Müllarten ist nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gestattet. Im Falle des Zuwiderhandelns werden die anfallenden Kosten der Müllbeseitigung der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Für die Einhaltung und Organisation sämtlicher, vor allem sicherheitsrelevanter Auflagen (Anwesenheit von Rettung bzw. ärztlichen Dienst, Polizei, Feuerwehr, etc.) hat die Nutzerin oder der Nutzer selbst zu sorgen, ebenfalls für eine allenfalls erforderliche Meldung bzw. Bewilligung der Veranstaltung bei der Behörde. Die Kosten sind von der Nutzerin oder dem Nutzer zu tragen.

Sonstige allfällige Kosten

Allfällige, mit der Einräumung der Nutzungsrechte, dem Abschluss einer Vereinbarung sowie der Durchführung einer Veranstaltung, selbst verbundene Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Nutzerin oder der Nutzer.

Auflage, Preis und Vertrieb von Eintrittskarten hat die Nutzerin oder der Nutzer zu besorgen. Wenn nicht anders vereinbart ist, ist neben dem Benützungsentgelt eine prozentuelle / pauschalierte Abgabe zu leisten.

Was sonst noch zu beachten ist

Im Innenbereich sämtlicher Gebäude und auf den Sportanlagen besteht absolutes Rauchverbot. Eine Ausnahme bilden die installierten Raucherinseln. Sollte durch unsachgemäße Betätigung der Brandmelder ein Einsatz erfolgen, so werden anfallende Kosten der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Das Betreten der Sporthallen mit Straßenschuhen sowie die Ablage von Straßenkleidung in den Sporthallen ist nicht erlaubt. Es sind die dafür vorgesehenen Garderoben zu benützen. Für die von der Nutzerin oder dem Nutzer eingebrachten Gegenstände (z.B. Garderobe, Wertgegenstände und eigene Sportgeräte) wird keine Haftung übernommen. Die zur Verfügung stehenden Kästchen in den Garderoben sind bei Verlassen der Garderoben auszuräumen.

Auf sämtlichen Außenanlagen ist ausnahmslos nur die Verwendung von Schuhen mit Gumminoppen oder Sportschuhen (Turn­schuhen) gestattet. Schraubstollen aller Art sind verboten. Das Betreten / Bespielen der Indooranlagen ist nur mit sauberen Sportschuhen (ohne abfärbende Sohle!) erlaubt. Fußballschuhe sind vor dem Eingang zu den Indooranlagen zu reinigen. Das Betreten des Hotels mit Fußballschuhen ist untersagt.

Die Mitnahme von Hunden, sowohl auf die Indoor- als auch auf die Outdoorsportanlagen und in das Hotel, ist verboten. Am übrigen Gelände sind Hunde an der Leine zu führen und mit einem Beißkorb zu versehen. Die Mitnahme anderer Tiere ist ver­boten. In sämtlichen Räumen ist die Inbetriebnahme von Kochgeräten und Ähnlichem strengstens verboten. Ebenso ist das Verwenden von offenem Feuer nicht gestattet!

Rund um die Gastronomie

Allfällige Wünsche betreffend Öffnung des Restaurants außerhalb der bestehenden Öffnungszeiten (z.B. bei Veranstaltungen) sind mit der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH abzustimmen. Die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen oder Ähnlichem erfolgt grundsätzlich durch die SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH. Die Inanspruchnahme anderer Personen bzw. Firmen bedarf der vorherigen Zustimmung der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH.

Im Restaurant „SIDELINE“ und in der Sportsbar ist der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke untersagt.


St. Pölten, November 2023
Die Geschäftsführung der SPORTZENTRUM Niederösterreich GmbH.